Die Annahme von Aufträgen erfolgt nur auf Grund nachstehender Bedingungen. Auftragserteilung gilt als Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1. Preise
Mündliche und schriftliche Preisangebote werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich. Mangels besonderer Preisvereinbarung gelten die Listenpreise des Lieferers.
2. Urheberrecht
Der Besteller erklärt, alle Rechte (Eigentums-, Urheberrecht, etc.) an dem für ihn zu vervielfältigenden Stück zu besitzen, und übernimmt dementsprechend für alle Schäden, die durch etwaige nicht berechtigte Vervielfältigungen gleichwohl entstehen können, die Haftung.
3. Lieferung
a) Falls Abholung durch den Kunden vereinbart ist, so erfolgt die Aushändigung von Originalen und Waren ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers. Ansprüche aus der Aushändigung an einen nicht Berechtigten können nicht abgeleitet werden.
b) Andernfalls erfolgt der Versand unfrei auf Gefahr des Bestellers, sofern derselbe nicht durch Beauftragte oder Boten des Lieferers durchgeführt wird. Beim Versand werden Verpackungskosten (Kosten für Verpackungsmaterial, Verpackungszeit etc.) zum Selbstkostenpreis berechnet.
c) Vereinbarte Lieferzeiten werden nach bester Möglichkeit eingehalten.
4. Gewährleistung
Alle Aufträge werden von uns gewissenhaft und mit größter Sorgfalt ausgeführt.
a) Auch bei größter Sorgfalt können Abweichungen hinsichtlich der Papierqualität, der Tönung und dgl. auftreten, die deshalb vorbehalten werden müssen. Bei maßstäblichen Arbeiten wird Gewähr für genaue Einstellung übernommen. Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen, bleiben vorbehalten. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (Witterung, Licht, Feuchtigkeit und dgl.) eintreten, wird nur insoweit gehaftet, als diese durch unsachgemäße Arbeit verschuldet sind. Für Arbeiten, die infolge Material- oder Bearbeitungsfehler unbrauchbar sind, wird kostenloser Ersatz geliefert. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
b) Bei Aufzieh-, Versiegelungs-, sowie Laminierarbeiten gilt: Materialbedingte Farb- und Tonwertabweichungen von Originalen oder Vorlagen berechtigen nicht zur Reklamation. Die Bilder können sich mit der Zeit, sowie unter dem Einfluss von Licht, Wärme, Chemikalien usw. verändern.
Derartige Veränderungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Reklamationen oder Mängelrügen können nur bei Rückgabe sämtlicher Unterlagen einschließlich unserer Lieferung innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt werden. Einsendungen unvollständiger Unterlagen und Reklamationen ohne Belege können weder bearbeitet werden noch verlängern sie die Reklamationsfrist. Bei berechtigten Reklamationen wird kostenloser Ersatz oder Nachbesserung in angemessener Frist geleistet. Eine ohne unsere Zustimmung erfolgte Mängelbeseitigung durch Dritte entbindet uns von jeglicher Mängelhaftung.
c) Für Verlust oder Beschädigung von übergebenen Originalen beim Transport durch Beauftragte des Lieferers sowie bei der Aufbewahrung und bei den Arbeitsvorgängen beim Lieferer wird Ersatz im Einzelfalle bis zum Betrag von höchstens 7.500,00 Euro geleistet. Darüber hinausgehende Ersatzleistungen sind ausgeschlossen. Schadensfälle an Originalen sind dem Lieferer binnen drei Tagen nach erfolgter Lieferung schriftlich mitzuteilen.
Der Besteller ist verpflichtet, die Höhe des entstandenen Schadens nachzuweisen und glaubhaft zu machen, sowie für die Abwendung und Minderung desselben zu sorgen. Dem Lieferer wird das Recht eingeräumt, alle Unterlagen zu prüfen, um den Zeitwert der vom Schaden betroffenen Originale ermitteln zu können.
5. Mängelrüge
Beanstandungen wegen offensichtlicher Fehler werden nur berücksichtigt, wenn sie sofort, spätestens aber innerhalb acht Tagen nach Lieferung schriftlich erfolgen.
6. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis Erfüllung sämtlicher dem Lieferer gegen den Abnehmer zustehenden Forderungen Eigentum des Lieferers. An die Stelle der gelieferten Waren treten, wenn sie veräußert oder einem Dritten übergeben worden sind, alle Ansprüche, welche der Abnehmer gegen den Dritten hat, ohne dass es dazu einer ausdrücklichen Abtretung und Anzeige an den Lieferer bedarf.
7. Zahlung
Für Passanten / Erstkunden gilt grundsätzlich Barzahlung. Für regelmäßige Kunden erstellen wir Einzel- / Sammelrechungen. Dabei werden unsere Rechnungen nach den am Tage des Auftragseingangs gültigen Preisen gestellt. Die Mehrwertsteuer wird gesondert ermittelt und aufgeführt. Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt rein netto ohne jedweden Abzug zahlbar. Wir behalten uns das Recht vor, Nachnahme oder Vorauskasse zu verlangen.
Zahlungen im Lastschriftverfahren sind 5 Werktage nach Rechnungstellung fällig (Tag der Bankeinreichung).
Sollte ein vom Auftraggeber angegebener Rechnungsempfänger nicht fristgerecht zahlen, ist der Auftraggeber in jedem Fall verpflichtet, den entsprechenden Rechnungsbetrag an uns auszugleichen. Grundsätzlich ist nur der Auftraggeber unser Vertragspartner, an den wir unsere Vergütungsansprüche richten. Eine Vereinbarung mit dem Auftraggeber, wonach ein Dritter verpflichtet sein soll, die durch den Auftrag entstandenen Kosten zu übernehmen, hat keine Gültigkeit. Reklamationen beeinflussen nicht die vereinbarten Zahlungsbedingungen.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Datenschutz
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Hannover, Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch für Scheckklagen, ist Hannover.
Gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz werden Namen und Anschrift der Auftraggeber sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten von ReDiKo Repro Digital Kopier Service GmbH in automatischen Dateien gespeichert. Im Rahmen der Auftragsabwicklung und Abrechnung können die dafür erforderlichen Daten an Dritt-Unternehmen (z.B. Bank bei Lastschriftverfahren und Logistikunternehmen für Versandaufträge) weitergegeben werden.
9. Unwirksamkeit
Sind einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs-und Geschäftsbedingungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, soweit solche fehlen, eine der geltenden Rechtsauffassung folgende Regelung.
Stand: 09/2021